Patientenrechte

Im Krankenhaus lag eine Mappe mit Informationen, und darin fand ich auch die
„Patientenrechte“.
Ich habe sie in aller Eile übersetzt und abgeschrieben, bevor wir abgeholt und zurück ins Hotel gebracht werden , nicht ahnend, dass ich mal wieder ein Opfer der „asian rubber time“ werden würde ………ich hätte mir viel mehr Zeit lassen können!
Mal sehen, ob ich meine eigene Schrift noch entziffern kann!

1.
Alle Patienten haben laut Verfassung ein Anrecht auf medizinische Versorgung.
2.
Alle Patienten haben das Recht , medizinische Leistungen zu erhalten von Personen mit medizinischen Berufen, ohne Diskriminierung, unabhängig von sozialem Status, Rasse, Religion, Geschlecht, Alter oder politischer Einstellung.
3.
Personen, die medizinische Leistungen in Anspruch nehmen , haben das Recht auf umfassende Information, so dass sie in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, wie und von wem sie behandelt werden wollen – dies gilt nicht in Notfällen.
4.
Patienten mit Todesrisiko haben das Recht auf sofortige Behandlung, notfalls auch unabhängig von den Patientenwünschen.
5.
Patienten haben das Recht, den Namen, Zunamen und die Qualifikation des Behandelnden zu erfahren.
6.
Patienten haben das Recht, eine zweite Meinung einzuholen und den Behandelnden sowie den Ort der Behandlung zu wechseln.
7.
Patienten haben das Recht darauf, dass Informationen , die ihre Person, Erkrankung und Behandlung betreffen, mit absoluter Vertraulichkeit behandelt werden von den Personen mit medizinischen Berufen, es sei denn der Patient wünscht es ausdrücklich anders .
8.
Patienten haben das Recht auf vollständige Information, so dass sie frei entscheiden können , ob sie an Forschungsprojekten der Personen mit medizinischen Berufen teilnehmen möchten oder nicht.
9.
Patienten haben das Recht auf vollständige Information betreffs ihrer besonderen medizinischen Behandlung, basierend auf den Aufzeichnungen und Unterlagen, wenn sie danach fragen.
Keine der weitergegebenen Informationen darf die persönlichen Rechte der Menschen verletzen.
10.
Eltern oder gesetzliche Vertreter dürfen die Rechte für ihre Kinder, jünger als 18 Jahre, oder für geistig behinderte Personen ausüben.

So, das habe ich aus meinen halb englisch, halb deutsch gekritzelten Notizen herausgelesen!

„Persons with health vocations“ habe ich mit „Personen mit medizinischen Berufen “ übersetzt, und aus den „legal representatives“ sind halt „gesetzliche Vertreter“ geworden.